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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 6/2025
Amtlicher Teil
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Informationen aus der VG 'Ershausen / Geismar'

Zweigstelle Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis

Telefon: 0361 57 4114-0

E-Mail: poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de

Aktenzeichen: 54020218

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz

Öffentliche Bekanntmachung des Anhörungstermins

In der

Gemeinde:

Schimberg

Gemarkung:

Ershausen

Fluren: 1 und 4

Beteiligte Eigentümer

Flur 1

Flurstücke

432/218, 63/2, 63/4, 65/1, 66/1, 69/1, 70/1, 73/3, 77/1, 79/2, 224, 61, 203, 86/5, 86/6, 86/4, 86/8, 86/7, 297/86, 82/2, 82/3, 82/7, 82/8, 290/82, 469, 470, 471, 81/1

Flur 4

Flurstücke

231/8, 241, 229/4, 298/229, 223, 224, 226/2, 222, 293/229, 229/1, 220/2, 220/3, 216/3, 215/6, 215/2, 214/1, 214/2, 213, 212/4, 212/3, 212/2, 242/2, 193/1, 191, 240, 180, 177/3, 177/6, 176/2, 176/1, 175/2, 239/1, 163/6, 243/2, 323/162, 162/1, 162/2, 238/1, 151/1, 152/3, 149/10, 149/6, 149/8, 148/1, 147, 146, 143/4, 144, 236/12, 236/18, 334, 234/2, 59/2, 59/6, 59/3, 59/7, 244/2, 57, 257/50, 49/1, 49/8, 244/1, 243/5, 231/12, 35, 34/6, 34/7, 34/3, 34/4, 230, 13/1, 13/2, 289/12, 11/1, 14, 15, 318/9, 8/1, 2/2, 3, 234/1, 236/15

wurde im Auftrag des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr Nord eine Straßenschlussvermessung durchgeführt. Die notwendigen Grenzpunkte der angrenzenden Flurstücke wurden wiederhergestellt und erforderliche Zerlegungen wurden durchgeführt.

Bevor das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung in der Grenzniederschrift mit zugehöriger Skizze beurkundet wird, haben die betroffenen Eigentümer die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Die dazu vorgesehene Anhörung erfolgt in den Diensträumen der

Zweigstelle Leinefelde-Worbis

Franz-Weinrich-Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis

in der Zeit

vom 18.06.2025 bis 18.07.2025

Montag - Donnerstag

08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Es ist den Eigentümern freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen.

Das Ergebnis der Straßenschlussvermessung wird Ihnen unabhängig von der Teilnahme an der Anhörung durch Offenlegung bekannt gegeben.

Die Öffentliche Bekanntgabe erfolgt im „Südeichsfeldbote“ der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar.

Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung des Termins entstehen, können nicht erstattet werden.

Leinefelde-Worbis, 27.05.2025

Im Auftrag

gez. Henry Waurick

stellv. Referatsleiter

www.tlbg.thueringen.de