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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Informationen aus der VG 'Ershausen / Geismar'

Leider ist immer wieder zu beklagen, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes einfach liegen lassen. Dieses mangelnde Verantwortungsbewusstsein geht zu Lasten der Fußgänger, die hineintreten oder ausweichen müssen, und zu Lasten der Haus- und Grundstückseigentümer, die im Rahmen ihrer Reinigungspflicht nach der Straßenreinigungssatzung diese Hinterlassenschaften beseitigen müssen.

Im Bereich öffentlicher Plätze und Grünanlagen, Freizeitwegen und Spielplätzen sind insbesondere Spaziergänger, Radfahrer und v.a. Kinder mit diesen Verschmutzungen tagtäglich konfrontiert. Insbesondere in der Gemeinde Schimberg, OT Ershausen, kommt es täglich zu Beschwerden.

Die Hundehalter führen ihre Hunde aus, damit diese ihr Geschäft verrichten können. Daher sollten die Hundehalter auch auf die Hinterlassenschaften vorbereitet sein. Mit einer mitgeführten Plastiktüte kann ein Hundehaufen einfach aufgehoben werden und zu Hause in der Restmülltonne entsorgt werden.

Dies ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch die Straßenreinigungssatzung bzw. die Ordnungsbehördliche Verordnung verlangen vom Verursacher einer Verunreinigung, diese Verunreinigung zu beseitigen. Wer dies unterlässt, wie dies bei einigen Hundehaltern zu beklagen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeitdie mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Soweit der verursachende Hundehalter bekannt ist, kann diese Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Auf Spielplätzen, Schulhöfen und dem Gelände der Kindertagesstätten sind Hunde nicht erlaubt. Dennoch sind auch in Sandkästen immer wieder die Hinterlassenschaften von Hunden zu beklagen. Desweiteren beschweren sich Anwohner und Spaziergänger über Verunreinigung durch Hundekot im Bereich der Grünflächen der Regelschule, auf dem Sportplatz und inbesondere auf dem Weg zum Schwimmbad. Die hierfür verantwortlichen Hundehalter gefährden hiermit die Gesundheit von Kindern. Grün- und Parkflächen dürfen zwar von Hundehaltern zum Ausführen des Hundes benutzt werden, aber auch hier gilt es, den Hundekot nach Verrichtung des Geschäftes zu beseitigen.

Außerdem gehen immer wieder Beschwerden über frei laufende Hunde beim Ordnungsamt ein. Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand belästigt oder gefährdet wird.

Ordnungsamt

VG Ershausen/Geismar