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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 9/2025
Nichtamtlicher Teil
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Aus der Verwaltungsgemeinschaft

Entsorgung von Bioabfällen

Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist der Landkreis Eichsfeld für die Erfassung und Verwertung von Bioabfällen zuständig. Maßgebend ist das für den Landkreis Eichsfeld erarbeitete Abfallwirtschaftskonzept sowie die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen im Landkreis Eichsfeld (Abfallsatzung-AbfS).

Der Landkreis Eichsfeld nimmt an insgesamt 20 Annahmestellen die Bioabfälle entgegen. An allen Annahmestellen können die Kreisbewohner jeden Freitag und Samstag ausschließlich die im häuslichen Bereich anfallenden Bioabfälle abgeben. Die nächstgelegene Annahmestelle befindet sich am Bauhof Ershausen. Hierfür stehen dort jeweils drei Sammelbehälter zur Verfügung: für Baum- und Strauchschnitt, für Grünschnitt sowie für Nahrungsmittel- und Küchenabfälle. Die separate Befüllung gewährleistet, dass die verschiedenen Abfälle einer nachhaltigen und ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden können. Die Abgabe hat in haushaltsüblichen Kleinmengen zu erfolgen. Unter „Kleinmengen“ fällt nach der AbfS die Menge eines PKW-Kofferraumes, maximal ein Einachs-PKW-Anhänger je Anlieferung.

Nach § 8 Abs. 3 AbfS sind für die Anlieferung der Küchenabfälle ausschließlich die vom Landkreis zur Verfügung gestellten, an den jeweiligen Sammelstellen, beim Umweltamt des Landkreises, den teilnehmenden Städten, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften sowie der EW Entsorgung erhältlichen Bioabfallbeutel zu verwenden oder ein loser Einwurf vorzunehmen.

Illegales Abladen von Gartenabfällen im Wald und Feld ist eine Gefahr für die Natur und kann teuer werden. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 der Abfallsatzung handelt ordnungswidrig, wer entgegen den Vorgaben des § 8 Abs. 3 oder des § 9 Abs. 10 AbfS Bioabfall nicht zur ordnungsgemäßen Entsorgung überlässt. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann gem. § 18 Abs. 2 AbfS mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Der Landkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Vorgaben zu halten, um eine umweltgerechte Entsorgung zu gewährleisten. Nur so kann das System der öffentlich organisierten Abfallentsorgung gerecht, effizient und vor allem weiterhin gebührenfreundlich funktionieren.