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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Großtöpfer“ der Gemeinde Geismar OT Großtöpfer

Beschluss Nr.: 18-05/25 vom: 26.08.25

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Geismar beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Großtöpfer“ der Gemeinde Geismar OT Großtöpfer für den in der Anlage dargestellten räumlichen Geltungsbereich (Anlage 02). Grundlage hierfür bildet der Antrag (Anlage 01) der Firma PV Vertrieb Regen (Vorhabenträger) über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Der Vorhabenträger hat sich gegenüber der Gemeinde bereit erklärt, die Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen und als Vorhabenträger des gesamten Verfahrens aufzutreten.

2.

Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Großtöpfer“ der Gemeinde Geismar ist, die Errichtung und der langfristige Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

3.

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Geismar und umfasst folgendes Grundstück.

Gemarkung:

Großtöpfer

Flur:

1

Flurstück:

104/9

Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 02 ersichtlich.

4.

Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonderten Umweltbericht darzulegen.

5.

Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen (Planung, Ausgleichspflanzung, evtl. Vermessungskosten etc.).

6.

Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 13

davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 3

Stimmenthaltungen: -

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.

Geismar, den 26.08.2025

Martin Kozber  —  (Siegel)

Bürgermeister