Für den vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.10.2022 mit Beschluss-Nr.: 103-19/22 als Satzung beschlossenen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 „Hinter der Schule“ der Gemeinde Geismar wird gemäß nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. l S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. l S. 1726) geändert worden ist, genehmigt.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der genehmigte Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 „Hinter der Schule“, der Gemeinde Geismar bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil C) zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg/ OT Ershausen während der Öffnungszeiten (Mo 09.00 - 12.00 Uhr/ Di 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr/ Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr/ Fr 09.00 - 12.00 Uhr) und nach vorheriger Vereinbarung bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Gemeinde weist hiermit auf die neue Fristenregelung des § 215 BauGB hin sowie auf die darin bestimmten Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen: Eine beachtliche Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Geismar, 17.01.2023
Martin Kozber
Bürgermeister — - Siegel -