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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 1/2023
Nichtamtlicher Teil
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Auslegungshinweis WAZ

Beschluss- und Genehmigungsvermerk sowie Auslegungshinweis

Haushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ)

1.

Mit Beschluss Nr. VV 09/22 vom 01.12.2022 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung 2023 mit Wirtschaftsplänen und Anlagen beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Bescheid vom 12.12.2022 die Haushaltssatzung 2023 des Zweckverbandes genehmigt.

3.

Die Wirtschaftspläne 2023 liegen in der Zeit vom

22.12.2022 bis 19.01.2023

im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Nachrichtlich liegen in dem genannten Zeitraum die Wirtschaftspläne im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemeinschaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich aus.

Die Wirtschaftspläne können bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Heilbad Heiligenstadt, 12.12.2022

gez. Ottmar Föllmer

Verbandsvorsitzender —  - Siegel -