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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung - Ablauf Ruhezeit

Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ weist im Auftrag der Gemeinde Geismar darauf hin, dass auf dem Friedhof Döringsdorf die Liegezeit der Grabstätten in verschiedenen Grabfeldern abgelaufen ist.

Gemäß § 11 der Friedhofssatzung der Gemeinde Geismar beträgt die Ruhezeit für Leichen und Aschen 30 Jahre.

Nach Ablauf der Ruhezeit sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen zu entfernen. Geschieht die Entfernung nicht binnen drei Monaten, so ist die Gemeinde berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen (§ 25 Abs. 2 Satz 1 und 3 der Friedhofssatzung der Gemeinde Geismar).

Die Beräumung ist der Friedhofsverwaltung vorher schriftlich anzuzeigen.

Ordnungsamt

-Friedhofsverwaltung-