Mancher Zeitgenosse betrachtet es als völlig normal, seinen Müll in fremde Abfalltonnen zu entsorgen, wenn die eigene Tonne voll ist oder er womöglich auf diese Art Kosten sparen kann. Dieses Problem lässt sich seit einiger Zeit in der Grundschule in Geismar beobachten.
Sobald die Restabfallbehälter entleert werden, nutzen bisher Unbekannte diese Möglichkeit ihren privaten Abfall in den Abfallbehältern der Grundschule zu entsorgen. Diese hat Probleme den eigenen Müll nicht mehr loszuwerden, außerdem werden Mülltonnen nach Größe bestellt und bezahlt. Die Abfallsatzung des Landkreises Eichsfeld regelt in § 5 ausdrücklich den Anschluss- und Benutzungszwang, wobei jeder Grundstückseigentümer für die Entsorgung seines Abfalls selbst zuständig ist und das Nutzen fremder Tonnen verbietet.
Hinweise zur Aufklärung dieses Sachverhaltes nimmt die Grundschule Geismar oder das Ordnungsamt entgegen.
Im Auftrag
Ordnungsamt der
VG Ershausen/Geismar