Die Gemeinde Schimberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 den Aufstellungsbeschluss Nr. 131-23/23 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ der Gemeinde Schimberg OT Ershausen gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes (Vollsortiment).
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgt vom 22.01.2024 bis 23.02.2024.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren erfolgt parallel.
Die Auslegung des Bauleitplans findet gemäß § 3 Abs.2 BauGB vom 22.01.2024 bis 23.02.2024 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit können in der Zeit
vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024
auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar
https://www.ershausen-geismar.de/seite/366737/bauleitplanung.html
sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der
Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
| Sprechzeiten: | |
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ der Gemeinde Schimberg OT Ershausen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schimberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt
für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Unterlagen:
| - | Entwurf des Bebauungsplanes |
| - | Begründung mit integriertem Umweltbericht |
| - | Baugrunderkundung und Gründungsberatung |
| - | Auswirkungsanalyse |
| - | Schallschutztechnische Begutachtung |
| - | Stellungnahmen TÖBs und Öffentlichkeit |
| - | Bekanntmachung zur Öffentlichkeit |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Schimberg, 09.01.2024
Doreen Mathias-Fromm
Bürgermeisterin