Die Gemeinde Kella hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.11.2024 den Aufstellungsbeschluss Nr. 05-03/24 über die 2. einfache Änderung Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella gemäß § 13 BauGB gefasst. Ziel der 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung ist die Erweiterung der Bebaubarkeit.
Im Verfahren nach § 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gleichzeitig wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.
Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch parallel am Verfahren beteiligt.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 06.01.2025 bis 10.02.2025 statt.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Der Entwurf der 2. einfachen Änderung Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ und die Begründung können in der Zeit
vom 06.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025
auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar
Bauleitplanung - Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
(ershausen-geismar.de)
sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
Sprechzeiten:
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 u. 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 2. einfache Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kella deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Unterlagen:
| - | Entwurf zur 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ |
| - | Begründung |
| - | Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Kella, 18.12.2024
Silvio Schneider
Bürgermeister