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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 1. einfachen Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3

„Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Schimberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.10.2025 den Aufstellungsbeschluss Nr. 40-08/25 über die 1. einfache Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ gemäß § 13 BauGB gefasst. Ziel der 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich ist die Änderung im rückwertigen Bereich von Nebenanlage in Hauptanlage. Dies begründet sich in der beabsichtigten Nutzung, als nichtstörendes Gewerbe, auf dem Flurstück 267/2.

Im Verfahren nach § 13 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Gleichzeitig wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, den Umweltbericht nach § 2a und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen.

Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch parallel am Verfahren beteiligt.

Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.01.2026 bis 26.02.2026 statt.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.

Der Entwurf der 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich und die Begründung können in der Zeit

vom 21.01.2026 bis einschließlich 26.02.2026

auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar Bauleitplanung - Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar (ershausen-geismar.de) sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg

Sprechzeiten:

Montag:

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 - 12.00 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:

9.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 1. einfache Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schimberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).

Unterlagen:

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Entwurf zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

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Begründung

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Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Hinweis:

Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

Schimberg, 14.01.2026

Doreen Mathias-Fromm

Bürgermeisterin