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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 1/2026
Nichtamtlicher Teil
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Aus Vereinen und Verbänden

Haushaltssatzung 2026

des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld

Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 13 ff. der Thür. Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne (Erfolgsplan und Vermögensplan jeweils für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) für das Haushaltsjahr 2026 werden hiermit festgesetzt;

sie schließen

ab.

§ 2

Die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt festgesetzt:

Bereich Wasserversorgung:

1.200.000,00 €

Bereich Abwasserentsorgung:

7.000.000,00 €

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird wie folgt festgesetzt:

Bereich Wasserversorgung

2.404.300,00 €

Bereich Abwasserentsorgung

17.822.200,00 €

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 895.000,00 € und für den Bereich Abwasserentsorgung in Höhe von 2.484.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

ausgefertigt:

Heilbad Heiligenstadt, 08.12.2025

Adrian Grieß  —  - Siegel -

Verbandsvorsitzender