Aufgrund der §§ 19, 20 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 28.01.2003 (GVBl Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2024 (GVBl Seite 277, 288), der §§ 20, 23 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) vom 10.10.2001 (GVBl Seite 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBl Seite 194) und der §§ 2, 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.09.2000 (GVBl Seite 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.07.2024 (GVBl Seite 277, 288) erlässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld mit Beschluss der Verbandsversammlung vom 20.11.2025 nachfolgende 5. Änderungssatzung:
Artikel 1
Der § 3 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
Der Gebührensatz beträgt 0,84 €/m².
Artikel 2
Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
ausgefertigt:
Heilbad Heiligenstadt, 26.11.2025
Adrian Grieß — Siegel
Verbandsvorsitzender
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.