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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Schimberg

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Reitschule am Schimberg“ in der Gemeinde Schimberg OT Wilbich

nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Schimberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.08.2021 den Aufstellungsbeschluss 70-12/21 zum Bebauungsplan Nr. 2 „Reitschule am Schimberg“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist die maßvolle Schaffung von Flächen für Sport- und Freizeit, die gewerblich genutzt werden können.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 21.09.2023 bis 24.10.2023.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren erfolgt ebenfalls in dieser Zeit.

Die Auslegung des Bauleitplans findet gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.09.2023 bis 24.10.2023 statt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit können in der Zeit

vom 21.09.2023 bis einschließlich 24.10.2023

auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg

Sprechzeiten:

Montag:

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:

9.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Reitschule am Schimberg“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schimberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).

Unterlagen:

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Entwurf des Bebauungsplanes

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Begründung mit Umweltbericht

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wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

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Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Hinweis:

Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

Schimberg, 12.09.2023

Doreen Mathias-Fromm

Bürgermeisterin