Die Gemeinde Geismar hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2022 den Aufstellungsbeschluss Nr. 105-19/22 zum Bebauungsplan Nr. 2 „Vor dem Mühlberg“ der Gemeinde Geismar OT Großtöpfer gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Neuordnung eines Lagerplatzes.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 21.10.2024 bis 25.11.2024.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren erfolgt ebenfalls in dieser Zeit.
Die Auslegung des Bauleitplans findet gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.10.2024 bis 25.11.2024 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit können in der Zeit
| vom 21.10.2024 bis einschließlich 25.11.2024 |
auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
| Sprechzeiten: | |
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 „Vor dem Mühlberg“ der Gemeinde Geismar OT Großtöpfer unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Geismar deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Unterlagen:
| - | Entwurf des Bebauungsplanes |
| - | Begründung mit Umweltbericht |
| - | wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen |
| - | Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Geismar, 16.10.2024
Martin Kozber
Bürgermeister