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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

zur 2. einfachen Änderung gem. § 13 BauGB der Ergänzungssatzung der Gemeinde Kella über den im Zusammenhang bebauten Bereich „Gartenstraße“ gem. 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

Beschluss Nr.: 15-06/25 vom 28.03.2025

Beschlussvorlage:

Zur 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella wurden bei der Bürgerbeteiligung, der Träger öffentlicher Belange und Behörden Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Diese hat der Gemeinderat der Gemeinde Kella mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Bedenken und Anregungen gemäß § 3 Abs. 2, § 4 und § 4a BauGB wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Anlage).

Die behandelten Bedenken und Anregungen werden Bestandteil der 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“.

Es wurde bekannt gemacht, dass verspätet vorgebrachte Bedenken und Anregungen nicht berücksichtigt werden können. Demzufolge besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.

Das Planungs- und Ingenieurbüro KWR GmbH in Leinefelde-Worbis wird gemäß § 4b BauGB beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben vom Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 2 der Thüringer Kommunalordnung- ThürKO, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)

die 2. einfache Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung.

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeinde Kella über das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ für den Bebauungsplan in der vorliegenden Form die Genehmigung zu beantragen.

Dieser Beschluss sowie dann die Erteilung der Genehmigung sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7

davon anwesend: 6

Ja-Stimmen: 5

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) war ein Mitglied des Gemeinderates von der Abstimmung ausgeschlossen.

Kella, 28.03.2025

Schneider  —  (Siegel)

Bürgermeister