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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Informationen aus der VG 'Ershausen / Geismar'

zum Verfahrensstand des ausgewiesenen Windernergievorranggebietes „W -37“ in der Gemeinde Schimberg

Am 18.06.2025 hat die Planungsversammlung der regionalen Planungsgemeinschaften Thüringen den 3. Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung freigegeben.

In diesem Entwurf ist eine Teilfläche unserer Gemeinde als Windvorranggebiet „W-37“ ausgewiesen. Das bedeutet, dass in diesem Bereich grundsätzlich die Errichtung von Windenergieanlagen möglich ist. Die geplante Fläche erstreckt sich im Wesentlichen über eine Teilfläche des Gemeindegebiets Schimbergs - gelegen „Auf der Struth“, breitet sich aber in Teilen auch über die Gemarkung Krombach und Heilgenstadt aus.

Als Gemeinde haben wir keinen direkten Einfluss auf diese Ausweisung. Unser Ziel ist es, Sie umfassend über den aktuellen Stand zu informieren, damit sie sich selbst ein Bild machen können.

Derzeit treten verschiedene Unternehmen an die Flächeneigentümer heran und werben um Pachtverträge. Die Bewerber stellen dabei unterschiedliche Konzepte vor, wobei die Anzahl der geplanten Windräder, die Höhe der Pachtzahlungen und auch die angebotenen Benefits für die Kommune divergieren.

Der Wettbewerb um die Gewinnung von Kunden ist aktuell noch nicht abgeschlossen und wird voraussichtlich noch einige Zeit andauern. Es entzieht sich meiner Kenntnis, ob die Werbeversuche der verschiedenen Projektentwickler bereits irgendwo gefruchtet haben.

Gerüchte über eine bereits getroffene Entscheidung der Gemeinde oder gar ein Forcieren des Vorhabens kann ich dementieren.

Konkrete Bauanträge oder Genehmigungen liegen noch nicht vor. Der Prozess wird mehrere Jahre dauern (Beteiligungsverfahren, Gutachten Genehmigungen etc.).

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 3 Abs. 2 ThürLPIG werden der 3. Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen, seine Begründung, der Umweltbericht sowie die weiteren nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen

https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen

veröffentlicht, sowie in dem oben genannten Zeitraum bei der Regionalen Planungsstelle Nordthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Raum 1.32, 1.OG, Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen sowie in den Landratsämtern (hier für Sie: Landratsamt des Landkreises Eichsfeld, Leinegasse 11, 37308 Heiligenstadt (Bauaufsichtsamt, Raum 211) zur Einsicht gestellt. Termine zu den Dienstzeiten oder zu erfragen unter: 03606/6506300 bzw. 0361/57331 8361.

In dem genannten Zeitraum können Stellungnahmen zum 3. Entwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an: teilplanwind-nord@tlvwa.thueringen.de. Sie können im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich abgegeben werden mit Postanschrift: Regionale Planungsstelle Nordthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Am Petersenschacht 3, 99706 Sondershausen oder zu den Dienstzeiten auch mündlich bei oben genannter Stelle.

Wir stehen am Anfang eines langen Prozesses. Noch ist nichts entschieden, außer dass das Windvorranggebiet ausgewiesen wurde. Bedauerlicherweise muss ich monieren, dass ich als Bürgermeisterin nicht in den Planungsprozess einbezogen worden bin, sondern mit Veröffentlichung des 3. Entwurfs vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Genau so überrascht zeigten sich im Übrigen auch meine Bürgermeisterkollegin aus Küllstedt und -kollege aus Effelder, die ihre mangelnde vorherige Einbeziehung in die Planung auch schon öffentlich kundgetan haben.

Perspektivisch liegt in der langen Zeitspanne zwischen der Ausweisung des Gebietes und einer baulichen Umsetzung die Möglichkeit einer Abänderung, die vor allem auch auf einer politischen Wende basiert. Die Planungsgemeinschaft hat Ihre Arbeit auf der Grundlage aktuell geltender Gesetze gemacht, die vor drei Jahren von der Vorgängerregierung eingeführt wurden und die so lange gelten, bis sie ersetzt werden.

Die neue Regierung wird wieder Pragmatismus in der Windenergie verankern - also auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit schauen. So hat Wirtschaftsministerin Katharina Reiche kürzlich eine Analyse vorgestellt, die Grundlage kommender Gesetze sein wird ( nachzulesen auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums unter Pressemeldungen ). Tenor dabei ist, dass es weniger Subventionen für erneuerbare Energien geben solle und einen weiteren Zubau nur, wenn er netzdienlich ist.

Ein starkes Engagement geht auch von der Thüringer CDU-Landesregierung aus, die über den Bundesrat die Initiative „Leistung statt Fläche“ eingebracht hat, was heißen soll, dass wenn überhaupt, dann soll erst einmal Repowering, also Wiederertüchtigung bestehender Anlagen und keine Beanspruchung weiterer Flächen geschehen.

Die aktuelle Situation zeigt besorgte und aufgewühlte Bürger. Trotz Energiewende möchte natürlich niemand ein Windrad vor der eigenen Tür stehen haben. Die bereits eröffneten Diskussionen unter den Einwohnern unserer Gemeinde sind verständlicherweise emotional. Üben Sie sich dennoch bitte in Toleranz gegenüber dem jeweils anders Denkenden.

Sie alle sind mündige Bürger und haben ihr ureigenes Recht auf eine freie Willensbildung und Meinungsäußerung.

Bürgermeisterin Gemeinde Schimberg

Doreen Mathias-Fromm