Titel Logo
Südeichsfeld Bote
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Kella

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02.07.2024, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1. im Ergebnisplan

2025

2026

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

943.200 EUR

856.800 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

938.900 EUR

927.100 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

4.300 EUR

-70.300 EUR

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der

außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung aus dem kommunalen Finanzausgleich

und vor der Veränderung der Rücklagen auf

4.300 EUR

-70.300 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen

aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen

aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die

zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der

zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

4.300 EUR

-70.300 EUR

 — 

2. im Finanzplan

2025

2026

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

906.300 EUR

823.900 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

834.400 EUR

812.200 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

71.900 EUR

11.700 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

71.900 EUR

11.700 EUR

der Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

149.900 EUR

140.000 EUR

der Gesamtbetrag der

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

22.300 EUR

376.600 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

127.600 EUR

-236.600 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

120.000 EUR

120.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

124.000 EUR

120.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-4.000 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

1.176.200 EUR

1.083.900 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

980.700 EUR

1.308.800 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

195.500 EUR

-224.900 EUR

festgesetzt.

 — 

§ 2

Gesamtbetrag der

vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der

vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2025

2026

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

120.000 EUR

120.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und

Kredite zur Liquiditätssicherung

für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und

der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Nicht besetzt¹

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,961 (2025) bzw. 0,961 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt  — 2.878.165 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2024  — 3.009.476 EUR

31.12.2025 —  3.013.776 EUR

31.12.2026  — 2.943.476 EUR

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Kella, den 07.10.2025

Gemeinde Kella — (Siegel)

Schneider, Bürgermeister

¹

Die Hebesätze für Grundsteuern und Gewerbesteuer werden in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 26.08.2025 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der

Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar,

Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Kella, den 07.10.2025

Schneider, Bürgermeister