Gemäß § 31 Abs. 3 BauGB beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Volkerode die Befreiung von der Dachform im B-Plan Nr. 3 „Plutschweg 2“.
Alle weiteren Vorgaben des Teil B „Textliche Festlegungen“ bleiben unberührt. Etwaige weitere Abweichungen bezüglich des B-Planes werden im Rahmen einer Einzelfallentscheidung getroffen.
Begründung:
Aktuell sind gemäß den textlichen Festsetzungen des B-Planes nur geneigte Satteldächer mit einer Dachneigung von 45° bis 55° zulässig. Flachdächer sind unzulässig.
Gemäß § 31 Abs. 3 BauGB kann mit Zustimmung der Gemeinde im Einzelfall oder in mehreren vergleichbaren Fällen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus befreit werden, wenn die Befreiung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Die Befreiung nach Satz 1 ist mit öffentlichen Belangen insbesondere dann nicht vereinbar, wenn sie aufgrund einer überschlägigen Prüfung voraussichtlich zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen hat.
Der B-Plan Nr. 3 „Am Plutschweg 2“ der Gemeinde Volkerode ist seit 10.01.1996 rechtskräftig. Von den damals geplanten 20 Bauplätzen sind derzeit 3 bebaut. Seit nun mehr 30 Jahren stehen Bauplätze in der Gemeinde zur Verfügung, welche allerdings nicht bzw. nur sporadisch bebaut wurden. Um eine Flexibilisierung sowie Anwendung von moderneren Dachformen für eine Wohnbebauung den Baubewerbern zu ermöglichen, ist die Anwendung des § 31 Abs. 3 BauGB vorgesehen.
Der § 31 Abs. 3 BauGB erweitert die bisherigen Möglichkeiten zur Befreiung von den Festsetzungen eines B-Planes zugunsten des Wohnungsbaus und eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes mittels eines kosten- sowie zeitintensiven Planverfahrens ist daher entbehrlich.
Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltung: -
Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Volkerode, den 03.09.2026
Pudenz
Bürgermeister (Siegel)