Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 25.10.23 genehmigte 3. Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Gebühren bei der Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Schimberg wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 und 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht. Die vorzeitige Bestätigung nach § 21 Abs. 3 Satz 3 wurde ausdrücklich zugelassen.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Schimberg, den 06.11.23
Rippel
Vorsitzender