Titel Logo
Südeichsfeld Bote
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachungsanordnung

Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 01.11.2023 genehmigte 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Pfaffschwende wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 06.11.2023

Rippel

Vorsitzender