In der Gemeinde Schimberg OT Wilbich wurde nach Abschluss der Baumaßnahmen und der dadurch geschaffenen Charakteristik in der Ringstraße eine „Verkehrsberuhigte Zone“ verkehrsrechtlich angeordnet und die entsprechende Beschilderung aufgestellt.
Da jedoch regelmäßig Verstöße gegen diese Anordnungen festgestellt wurden, möchte die Gemeinde Schimberg nun eindringlich auf die Beachtung der neuen Beschilderung und der damit einhergehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf max. 7 km/h hinweisen.
Des Weiteren wurde im Bereich Hintergasse/Ringstraße, aus Richtung Ershausen bzw. Geismar kommend, bis Ortsausgang Richtung Großbartloff, eine „Zone 30“ angeordnet. Auch hier erfolgte die Errichtung der Beschilderung.
Die „Zone 30“ hat zur Folge, dass sämtliche Vorfahrtsregelungen wegfallen und hier die „rechts vor links“ Regelung greift.
Um gefällige Beachtung wird gebeten. Mit Kontrollen durch Ordnungsamt sowie Polizei ist zu rechnen.
Im Auftrag
Kahle
Ordnungsamt