Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 06.11.2023 genehmigte 1. Änderung der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe auf die Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Das Landratsamt Eichsfeld veröffentlicht als Aufsichtsbehörde die 1. Änderung der Zweckvereinbarung und ihre Genehmigung in ihrem Amtsblatt am 14.11.2023.
Schimberg, den 07.11.2023
Rippel
Vorsitzender