Der Gemeinderat Schimberg beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Straßengesetz die Teileinziehung der Felsenkellerbrücke für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen durch das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t).
Begründung:
Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Straßengesetz kann eine Teileinziehung erfolgen, wenn eine Straße keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder andere Gründe des öffentlichen Wohls dies erforderlich machen. Die Felsenkellerbrücke diente während der Baumaßnahme Kreisstraße dem Umleitungsverkehr. Mit Beendigung dieser Baumaßnahme wurde die Umleitung zwar aufgehoben, dennoch zeigte sich, dass insbesondere LKW weiter die Felsenkellerbrücke nutzen. Bereits in der Vergangenheit kam es zu verschiedenen Beschädigungen, die im Rahmen der Baumaßnahme durch den Landkreis anteilig übernommen wurden. Zukünftige Beschädigungen müssten jedoch durch die Gemeinde allein finanziert werden. Zur Vermeidung möglicher Kosten soll die Beschränkung der Brücke erfolgen. Das Nutzungsrecht durch die Feuerwehr bleibt von der Beschränkung unberührt.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 14
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltungen: - |
Schimberg, den 29.10.2024
Mathias-Fromm — (Siegel)
Bürgermeisterin