Beschluss Nr.: 27-09/25 vom: 26.09.25
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBI. S. 277, 288) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Tobias Wipper Garten- und Landschaftsbau" der Gemeinde Kella für den in der Anlage dargestellten räumlichen Geltungsbereich (Anlage 02). Grundlage hierfür bildet der Antrag (Anlage 01) des Herrn Tobias Wipper, Gartenweg 5, 37308 Kella (Vorhabenträger) über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Der Vorhabenträger hat sich in dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) gegenüber der Gemeinde bereit erklärt, die Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen und als Vorhabenträger des gesamten Verfahrens aufzutreten. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Planung in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der VG Ershausen/ Geismar wird das Planungs- und Ingenieurbüro KWR GmbH, Nordhäuser Straße 30-34, 37339 Leinefelde-Worbis beauftragt. | |
| 2. | Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 4 „Tobias Wipper Garten- und Landschaftsbau" der Gemeinde Kella ist die Schaffung von Lagerflächen für den Garten- und Landschaftsbetrieb. | |
| 3. | Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Kella und umfasst das folgende Grundstück. | |
| Gemarkung: | Kella |
| Flur: | 8 |
| Flurstücke: | 2/1 |
| Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 02 ersichtlich. | |
| 4. | Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § la BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonderten Umweltbericht darzulegen. | |
| 5. | Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nach Aufstellungsbeschluss. | |
| 6. | Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen (Planung, Ausgleichspflanzung, evtl. Vermessungskosten). | |
| 7. | Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7
davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltungen: -
Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Kella, den 26.09.2025
Schneider
Bürgermeister
Anlagen