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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Schimberg OT Ershausen

Abwägungs- und Satzungsbeschluss

zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11

„Neubau Edeka Provinzialstraße“ Gemeinde Schimberg OT Ershausen

Beschluss Nr.: 39-08/25 vom: 29.10.25

Beschlussvorlage:

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ wurden bei der Bürgerbeteiligung, der Träger öffentlicher Belange und Behörden Anregungen und Bedenken vorgebracht.

Die Gemeinde Schimberg billigt den vorgelegten Durchführungsvertrag.

Diese hat der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg mit folgendem Ergebnis geprüft:

Die Bedenken und Anregungen gemäß § 3 Abs.2, § 4 und § 4a BauGB wurden geprüft und abgewogen. Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses (siehe Anlage).

Die behandelten Bedenken und Anregungen werden Bestandteil der Satzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“.

Es wurde bekannt gemacht, dass verspätet vorgebrachte Bedenken und Anregungen nicht berücksichtigt werden können. Demzufolge besteht kein weiterer Abwägungsbedarf.

Das Architekturbüro AI GmbH in Uder wird gemäß § 4b BauGB beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben haben vom Abwägungsergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg beschließt auf der Grundlage des § 2 der Thüringer Kommunalordnung- ThüKO, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBL. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) in Verbindung mit § 10 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189)

den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ Gemeinde Schimberg OT Ershausen bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und dem Erschließungsplan als Satzung zum o. g. Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeinde Schimberg über das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“ für den Bebauungsplan in der vorliegenden Form die Genehmigung zu beantragen.

Dieser Beschluss sowie dann die Erteilung der Genehmigung sind gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15

davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.

Schimberg, 29.10.2025

D. Mathias-Fromm  —  (Siegel)

Bürgermeisterin