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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

über die Erteilung der Genehmigung der 2. einfachen Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella

Für den vom Gemeinderat der Gemeinde Kella in der Sitzung am 28.03.2025 unter Beschluss-Nr.: 15-06/25 als Satzung beschlossene 2. einfache Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella, wird gemäß nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. l S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. 2025 l Nr. 257) geändert worden ist, genehmigt.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die genehmigte 2. einfache Änderung der Ergänzungssatzung „Gartenstraße“ der Gemeinde Kella, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung (Teil C) zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg/ OT Ershausen während der Öffnungszeiten (Mo 09.00 - 12.00 Uhr/ Di 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr/ Do 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr/ Fr 09.00 - 12.00 Uhr) und nach vorheriger Vereinbarung bereitgehalten und über den Inhalt auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Gemeinde weist hiermit auf die Fristenregelung des § 215 BauGB hin sowie auf die darin bestimmten Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen: Eine beachtliche Verletzung der nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Kella, 12.11.2025

Schneider

Bürgermeister  — - Siegel -