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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Schimberg OT Wilbich

Aufstellungsbeschluss für die 1. einfache Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich

Beschluss Nr.: 40-08/25 vom: 29.10.25

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189), die 1. einfache Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse “ in der Gemeinde Schimberg OT Wilbich.

2.

Das Ziel der 1. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich ist die Änderung im rückwertigen Bereich von Nebenanlage in Hauptanlage. Dies begründet sich in der beabsichtigten Nutzung, als nichtstörenden Gewerbe, auf dem Flurstück 267/2.

3.

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Planung in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der VG Ershausen/ Geismar wird das Planungs- und Ingenieurbüro KWR GmbH, Nordhäuser Straße 30-34, 37339 Leinefelde-Worbis beauftragt.

4.

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Schimberg, OT Wilbich und umfasst folgende Grundstücke.

Gemarkung:

Wilbich

Flur:

2

Flurstücke:

267/2; 264/2; 264/4 und

teilweise 264/5; 267/3; 474/268; 473/268

Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 01 ersichtlich.

5.

Sämtliche Kosten des Verfahrens sind von den Antragstellern zu tragen (Planer, Ausgleichpflanzung, evtl. Vermessungskosten).

6.

Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15

davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.

Schimberg, den 29.10.2025

D. Mathias-Fromm  —  (Siegel)

Bürgermeisterin

Anlage