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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 12/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

- Flurbereinigungsbehörde -

Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze)

Öffentliche Bekanntmachung

Gz.: 2-HR-05-26-08-01-B-0004#001

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Oberrieden-Werra

Verfahrensnummer: VF 2608

Ladung

In dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Oberrieden-Werra - VF 2608 -,

Werra-Meißner-Kreis

sind die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, zur Einsichtnahme für die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) auszulegen und in einem Anhörungstermin zu erläutern.

Der Anhörungstermin wird anberaumt auf

Montag, den 29.01.2024 um 19:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

in 37242 Bad Sooden-Allendorf-Oberrieden,

Jahnstraße 2,

zu dem die Beteiligten (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) hiermit eingeladen werden.

Alle Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten

am Dienstag, den 30.01.2024 von 9:00 bis 15:00 Uhr

sowie

am Donnerstag, den 01.02.2024 von 14:00 bis 18:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

in 37242 Bad Sooden-Allendorf-Oberrieden,

Jahnstraße 2

aus.

In diesem Zeitraum werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Homberg (Efze) zur Erteilung von Auskünften und zur eventuellen Aufnahme von Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung zur Verfügung stehen.

Jeder Beteiligte (Teilnehmer und Nebenbeteiligte) kann Einwendungen nicht nur im Rahmen der Einsichtnahme, sondern noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei etwaigen Einwendungen um keine förmlichen Rechtsbehelfe handelt, sondern um Anregungen zur Änderung der Wertermittlung, die in der Folge zu überprüfen sind.

Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke, Erbbauberechtigte stehen Eigentümern gleich.

Nebenbeteiligte sind alle natürlichen und juristischen Personen sowie Körperschaften, die rechtliche Interessen im Flurbereinigungsgebiet oder im Flurbereinigungsverfahren zu wahren haben oder geltend machen können (vgl. § 10 FlurbG).

Ihre aus öffentlichen Büchern ersichtlichen Rechte sollen durch die Übertragung auf mindestens wertgleiche neue Grundstücke gewahrt werden.

Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ zugestellt, der bei einem etwaigen Termin zur Einsichtnahme mitzubringen ist. Dieser Auszug führt die im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke mit Fläche und Wert auf. Des Weiteren erhält jeder Teilnehmer ein „Merkblatt zur Wertermittlung“.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Bei Miteigentum sind die Miteigentümer über den Inhalt des Auszuges und über den Termin von dem Empfänger des Auszuges in Kenntnis zu setzen.

Alle zur Legitimation dienenden Papiere sind zum Termin mitzubringen.

Beteiligte, die persönlich an der Wahrnehmung des Termins verhindert sind, können sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Vollmachtsvordrucke sind beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) oder beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Goldbachstraße 12 a, 37269 Eschwege erhältlich oder können auf der Internetseite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation über den Link https://hvbg.hessen.de/VF2608 abgerufen werden.

Die Unterschrift unter dieser Vollmacht ist amtlich zu beglaubigen. Dies kann zum Beispiel durch die Gemeindeverwaltung oder den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin erfolgen. Die Unterschriftsbeglaubigung ist gemäß § 108 FlurbG kostenfrei.

Sofern der Flurbereinigungsbehörde bereits eine schriftliche und ordnungsgemäße Vollmacht vorliegt, bedarf es keiner neuen.

Der Bewertung liegt folgender Tarif zugrunde:

Wertklassentarif - Alter und Neuer Bestand

Wertklassentarif WE/ha

Der Kapitalisierungsfaktor wird auf 180,00 € pro Werteinheit (WE) festgelegt.

Wer keine Fragen zur Bewertung hat und keine Einwendungen erheben will, braucht zu dem Termin nicht zu erscheinen.

Die öffentliche Bekanntmachung wird in der Stadt Großalmerode, Witzenhausen, Bad Sooden-Allendorf, Eschwege und Hann.Münden, den Gemeinden Berkatal, Neu-Eichenberg, Friedland, Meinhard, Rosdorf und Staufenberg sowie den Verwaltungsgemeinschaften Ershausen/Geismar, Hanstein-Rusteberg und Uder öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/VF2608 abrufbar.

Homberg (Efze), den 27.11.2023

Im Auftrag

gez. Kappler — (LS)

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