Beschluss Nr.: 158-26/23 vom: 29.11.23
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 28.7.2023 I Nr. 221 aufgrund des Verfahrenswechsels die Namensänderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Geschäftshaus Hintergasse 36“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich mit Beschluss Nr. 113-19/22 vom 02.11.2022 in Bebauungsplan Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich. | |
| 2. | Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Geschäftshaus Hintergasse 36“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich wurde gemäß § 13a BauGB Innenentwicklung beschlossen. Da es sich hierbei jedoch eindeutig um die Planung baulicher Erweiterungen in südliche Richtung, also in den unbebauten Außenbereich nach § 35 BauGB, handelt, dient der Bebauungsplan nicht einer Verdichtung eines vorhandenen Siedlungsbereiches bzw. der Einbeziehung eines Innenbereichs. Ein Wechsel zum Regelverfahren ist somit erforderlich, bei dem auch ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB erstellt werden muss. Die Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB können im weiteren Verfahren als frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verwendet werden. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Planung in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der VG Ershausen/ Geismar wird das Planungs- und Ingenieurbüro KWR GmbH, Nordhäuser Straße 30-34, 37339 Leinefelde-Worbis beauftragt. | |
| 3. | Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich ist, den Geltungsbereich für eine Wohnbebauung oder nicht störendes Gewerbe zu erweitern. | |
| 4. | Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Schimberg, OT Wilbich und umfasst folgende Grundstücke. | |
| Gemarkung: | Wilbich |
| Flur: | 2 |
| Flurstücke: | 267/2; 264/2; 264/4 und teilweise 264/5; 267/3; 474/268; 473/268 |
| Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 01 ersichtlich. | |
| 5. | Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § la BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonderten Umweltbericht darzulegen. | |
| 6. | Sämtliche Kosten des Verfahrens sind von den Antragstellern zu tragen (Planer, Ausgleichpflanzung, evtl. Vermessungskosten). | |
| 7. | Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. | |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15
davon anwesend: 14
| Ja-Stimmen: 14 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltungen: - |
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Schimberg, den 29.11.2023
Mathias-Fromm — (Siegel)
Bürgermeisterin