Die Gemeinde Schimberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Geschäftshaus Hintergasse 36“ Gemeinde Schimberg OT Wilbich, Beschluss Nr. 113-19/22 vom 02.11.2022, zum Bebauungsplan Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich, Beschluss Nr. 158-26/23 gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des Geltungsbereiches für eine Wohnbebauung oder nicht störendes Gewerbe.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 04.01.2024 bis 05.02.2024.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 28.7.2023 I Nr. 221 am Verfahren erfolgt ebenfalls zu dieser Zeit.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Die Auslegung des Bauleitplans findet § 3 Abs. 2 BauGB vom 04.01.2024 bis 05.02.02024 statt.
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung, der Umweltbericht sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit können in der Zeit
vom 04.01.2024 bis einschließlich 05.02.2024
auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
Sprechzeiten:
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Benennung der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
| Landkreis Eichsfeld | 23.06.2023 |
| Thür. Landesverwaltungsamt Weimar | 21.06.2023 |
| Thür. Landesamt für Umwelt, | |
| Bergbau und Naturschutz | 16.06.2023 |
| Thür. Landesamt für Landwirtschaft und | |
| Ländlichen Raum Themenblöcke | 13.06.2023 |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Erweiterung Hintergasse“ der Gemeinde Schimberg OT Wilbich unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schimberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Unterlagen:
| - | Entwurf des Bebauungsplanes |
| - | Begründung |
| - | Umweltbericht |
| - | Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen |
| - | Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Schimberg, 12.12.2023
Mathias-Fromm
Bürgermeisterin