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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Geismar

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.10.2022, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

1. im Ergebnisplan

2024

2025

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

2.003.400 EUR

1.695.300 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.871.200 EUR

1.843.300 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

132.200 EUR

-148.000 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung aus dem

kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der Rücklagen auf

132.200 EUR

-148.000 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

132.200 EUR

-148.000 EUR

2. im Finanzplan

2024

2025

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

1.805.600 EUR

1.600.000 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

1.668.200 EUR

1.665.100 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

137.400 EUR

-65.100 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

137.400 EUR

-65.100 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

388.700 EUR

422.100 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

824.600 EUR

436.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-435.900 EUR

-13.900 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

260.000 EUR

260.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

281.900 EUR

276.300 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-21.900 EUR

-16.300 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

2.454.300 EUR

2.282.100 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

2.774.700 EUR

2.377.400 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-320.400 EUR

-95.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2024

2025

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt

auf

260.000 EUR

260.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen

und Kredite zur

Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der

Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2024

2025

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

271 v. H.

271 v.H.

- Grundsteuer B

389 v. H.

389 v.H.

b) Gewerbesteuer

395 v. H.

395 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

beträgt 2 (2024) bzw. 2 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beträgt

3.741.690 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

beträgt zum

31.12.2023

3.852.685 EUR

31.12.2024

3.984.885 EUR

31.12.2025

3.836.885 EUR

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft

Geismar, den 16.12.2024

Gemeinde Geismar —  (Siegel)

Kozber, Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.08.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Geismar, den 16.12.2024

Kozber, Bürgermeister