| 1. | Mit Beschluss Nr. 57-17/24 vom 19.03.24 hat der Gemeinderat der Gemeinde Pfaffschwende die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Das Landratsamt Eichsfeld hat mit Schreiben vom 14.11.2024 die Eingangsbestätigung der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 erteilt. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.03.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. |
| 3. | Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 18.12.24 bis 15.01.25 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Raum 24) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieser Haushaltsjahre nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“ eingesehen werden. |
| 5. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
Schimberg, den 09.12.24
Rippel
Vorsitzender