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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 12/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Schwobfeld

für die Haushaltsjahre 2024 und 2025

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 05.10.2022, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

1. im Ergebnisplan

2024

2025

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

177.800 EUR

140.600 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

166.100 EUR

155.800 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

11.700 EUR

-15.200 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung aus dem

kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der Rücklagen auf

11.700 EUR

-15.200 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem

kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

5.600 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

11.700 EUR

-9.600 EUR

2. im Finanzplan

2024

2025

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

168.700 EUR

129.100 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

152.600 EUR

136.200 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

16.100 EUR

-7.100 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

16.100 EUR

-7.100 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

13.500 EUR

3.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

42.000 EUR

400 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-28.500 EUR

2.600 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

20.000 EUR

20.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

22.000 EUR

22.000 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-2.000 EUR

-2.000 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern,

fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

202.200 EUR

152.100 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

216.600 EUR

158.600 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-14.400 EUR

-6.500 EUR

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2024

2025

Der Höchstbetrag der Kredite

zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt

auf

20.000 EUR

20.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und

Kredite zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und der

Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2024

2025

a) Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 v. H.

400 v.H.

- Grundsteuer B

400 v. H.

400 v.H.

b) Gewerbesteuer

400 v. H.

400 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

0,23 (2024) bzw. 0,23 (2025) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022

beträgt

317.083 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

beträgt zum

31.12.2023

327.763 EUR

31.12.2024

339.463 EUR

31.12.2025

324.263 EUR

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 01.01.2024 in Kraft

Schwobfeld, den 16.12.2024

Gemeinde Schwobfeld —  (Siegel)

Müller, Bürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit E-Mail vom 19.07.2024 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr / 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Schwobfeld, den 16.12.2024

Müller, Bürgermeister