Beschluss Nr.: 40-10/25 vom: 21.11.25
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form von einmonatiger Auslegung. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. |
| Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. |
| 2. | Im Anschluss an die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt der Gemeinderat der Gemeinde Kella das mit der Ausarbeitung der Planung beauftragte Planungs- und Ingenieurbüro Hans GmbH Planungsgesellschaft, Blumenstraße 80, 01307 Dresden, § 4b BauGB eine schriftliche Auswertung der Beteiligungen in Form eines Abwägungsvorschlags für die weitere Entscheidungsfindung im Gemeinderat vorzulegen. |
| 3. | Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: -
Stimmenthaltungen: -
Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVB1. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Kella, den 21.11.2025
Schneider
Bürgermeister