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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung der Gemeinde Schimberg

für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Der Gemeinderat hat auf Grund des § 6 ThürKDG in der Fassung vom 19.11.2008, zuletzt geändert durch Artikel 23 des Gesetzes vom 02.07.2024, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird

1. im Ergebnisplan

2025

2026

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

4.052.200 EUR

3.867.700 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

4.448.900 EUR

4.159.800 EUR

Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

-396.700 EUR

-292.100 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis vor Veränderung des Sonderpostens für Belastung

aus dem kommunalen Finanzausgleich und vor der Veränderung der

Rücklagen auf

-396.700 EUR

-292.100 EUR

die Einstellung in den Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus dem Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich auf

0 EUR

0 EUR

die Einstellung in die allgemeine Rücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage auf

0 EUR

138.800 EUR

die Einstellung in die zweckgebundene Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

die Entnahme aus der zweckgebundenen Ergebnisrücklage auf

0 EUR

0 EUR

das Jahresergebnis auf

-396.700 EUR

-153.300 EUR

 — 

2. im Finanzplan

2025

2026

der Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen auf

3.739.300 EUR

3.538.700 EUR

der Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen auf

3.886.900 EUR

3.593.800 EUR

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-147.600 EUR

-55.100 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0 EUR

0 EUR

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-147.600 EUR

-55.100 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.039.900 EUR

1.185.600 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.329.700 EUR

950.800 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-289.800 EUR

234.800 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

450.000 EUR

450.000 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

458.600 EUR

458.600 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-8.600 EUR

-8.600 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln auf

0 EUR

0 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern, fremden Finanzmitteln

0 EUR

0 EUR

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

5.229.200 EUR

5.174.300 EUR

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

5.675.200 EUR

5.003.200 EUR

Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr

-446.000 EUR

171.100 EUR

festgesetzt.

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Investitionskredite

Investitionskredite werden nicht festgesetzt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

2025

2026

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf

450.000 EUR

450.000 EUR

§ 5

Kredite, Verpflichtungsermächtigungen und Kredite

zur Liquiditätssicherung für Sondervermögen

Krediten und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht festgesetzt.

§ 6

Abgabensätze der Gemeinde und

der Sondervermögen mit Sonderrechnung

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

2025

2026

a)

Grundsteuer

- Grundsteuer A

400 v.H.¹

410 v.H.

- Grundsteuer B

400 v.H.¹

430 v.H.

b)

Gewerbesteuer

390 v.H.¹

390 v.H.

§ 7

Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

beträgt 17,19 (2025) bzw. 16,88 (2026) Vollzeitäquivalente (VzÄ)

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt  —  9.527.057 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum

31.12.2024

9.537.209 EUR

31.12.2025

9.140.509 EUR

31.12.2026

8.848.409 EUR

§ 9

Ortsteilmittel

Die Ortsteile (OT) der Gemeinde Schimberg erhalten folgende Mittel:

Ortsteil

2025

2026

Ershausen

3.100 EUR

3.100 EUR

Martinfeld

1.800 EUR

1.800 EUR

Rüstungen

800 EUR

800 EUR

Wilbich

1.100 EUR

1.100 EUR

§ 10

Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft

Schimberg, den 01.12.2025

Gemeinde Schimberg —  (Siegel)

Mathias-Fromm

Bürgermeisterin

¹

Die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern werden im Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatz-Satzung festgelegt. Demzufolge sind die in 2025 dargestellten Abgabensätze nur nachrichtlich zu werten.

Hinweis:

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.11.2025 angezeigt worden.

Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung kann mit ihren Anlagen bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses

Montag

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

9.00 - 12.00 Uhr/13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr/14.00 - 17.00 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4,37308 Schimberg, Raum 24 eingesehen werden.

Schimberg, den 01.12.2025

Mathias-Fromm

Bürgermeister