| 1. | Mit Beschluss Nr. 38-08/25 vom 29.10.2025 hat der Gemeinderat Schimberg die Haushaltssatzung 2025 und 2026 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. |
| 2. | Die Haushaltssatzung ist gemäß § 8 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.11.2025 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Das Landratsamt Eichsfeld hat gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO mit Schreiben vom 01.12.2025 die Zulassung der Bekanntmachung erteilt. |
| 3. | Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 10.12.2025 bis 02.01.2026 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, in 37308 Schimberg, Kreisstraße 4 (Raum 24) während der üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.Des Weiteren kann der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 25 ThürKDG in der Kämmerei der VG „Ershausen/Geismar“ eingesehen werden. |
| 5. | Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. |
Schimberg, den 01.12.2025
Rippel
Vorsitzender