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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Verwaltungsvorschrift

Verwaltungsvorschrift

zur Bestimmung der von der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar durchzuführenden Bußgeldverfahren mit Aktenführung in Papierform

Verwaltungsvorschrift

der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar

vom 30.12.2026

I.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Schimberg, 30. Dezember 2025

Rippel

Vorsitzender  —  (Siegel)