Verwaltungsvorschrift
der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar
vom 30.12.2026
I.
Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Bußgeldaktenführungsverordnung wird bestimmt, dass in sämtlichen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum 31.12.2026 die Akten in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt werden.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Schimberg, 30. Dezember 2025
Rippel
Vorsitzender — (Siegel)