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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 3/2024
Nach Redaktionsschluss eingegangen
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Nach Redaktionsschluss eingegangen

Bekanntmachungsanordnung

Die von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld mit Schreiben vom 13.03.2024 genehmigte 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geismar wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 u. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i.d. derzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Schimberg, den 13.03.2024

Rippel

Vorsitzender