Die Gemeinschaftsversammlung der VG Ershausen/Geismar hat in seiner Sitzung am 26.02.25 mit Beschluss Nr. 03-01/25 die Feststellung des Jahresabschlusse 2010 beschlossen.
Das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Ergebnisrechnung mit einem Verlust von 30.550,54 € abgeschlossen. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Da es sich um den ersten Jahresabschluss handelt, gibt es kein Ergebnisvortrag, woraus der Fehlbetrag abgedeckt werden kann.
In der Finanzrechnung beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 21.285,97 €. Der verbleibende Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Bilanzsumme beträgt 875.064,44 €.
Mit Beschluss Nr. 04-01/25 vom 26.02.25 hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Ershausen/Geismar dem Vorsitzenden und dem Beigeordneten auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Der festgestellte Jahresabschluss ist gemäß § 25 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Laut Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.08.24 ist die Einreichung des Schlussberichtes an die Rechtsaufsichtsbehörde entbehrlich, da aufgrund des § 22 Abs. 8 ThürKDG i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürPrBG der Prüfbericht bereits vom Rechnungsprüfungsamt der Kommunalaufsicht übersandt wurde.
Der festgestellte Jahresabschluss 2010 mit seinen Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamts werden vom 12.03.25 - 28.03.25 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, öffentlich ausgelegt und ist für Jedermann einzusehen.
Bis zu Feststellung des nachfolgenden Jahresabschlusses ist die Einsichtnahme auch weiterhin in der Kämmerei (Raum 24) der VG Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, gegeben.
Die gesamten Anlagen hierzu sind auch auf der Homepage der VG Ershausen/Geismar nachzulesen unter:
www.vg-ershausen-geismar.de - unter der Rubrik
„Aktuelles“ - Verwaltung - Finanzen - Eröffnungsbilanz -.
Schimberg, den 03.03.25
Rippel
Vorsitzender