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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2023
Amtlicher Teil
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Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3, Geschäftshaus Hintergasse 36“ Gemeinde Schimberg, OT Wilbich

über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3,,Geschäftshaus Hintergasse 36“ Gemeinde Schimberg, OT Wilbich

Beschluss

Nr.: 113-19/22

vom: 02.11.22

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schimberg beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Nr. 2 S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage dargestellten Räumlichen Geltungsbereich. Grundlage hierfür bildet der Antrag von Herrn Markus Müller (Vorhabenträger) über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Der Vorhabenträger hat sich in dem städtebaulichen Vertrag (Anlage 01) nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGB1. I S. 1726) gegenüber der Gemeinde bereit erklärt, die Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen und als Vorhabenträger des gesamten Verfahrens aufzutreten. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Planung in Zusammenarbeit mit dem Bauamt der VG Ershausen/ Geismar wird das Planungs- und Ingenieurbüro KWR GmbH, Nordhäuser Straße 30-34, 37339 Leinefelde-Worbis beauftragt.

2.

Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Erweiterung des Geschäftshauses, Hintergasse 36.

3.

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Schimberg, OT Wilbich und umfasst folgende Grundstücke.

Gemarkung:

Wilbich

Flur:

2

Flurstück:

267/2; 267/3* (*anteilig betroffen)

Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 02 ersichtlich.

4.

Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § la BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonderten Umweltbericht darzulegen.

5.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch einen separaten Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Schimberg.

6.

Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 15

davon anwesend: 11

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Bemerkung: Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.

Schimberg, den 02.11.2022

Doreen Mathias-Fromm  —  (Siegel)

Bürgermeisterin