Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten ab 06.05.24 bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24. Mai 2024 bis 18.00 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar“, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg, Meldebehörde, mündlich oder schriftlich beantragt werden.
Der Wahlschein kann auch online unter www.wahlen-thueringen.de beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (26. Mai 2024), 15.00 Uhr gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (25. Mai 2024), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der o.g. Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlagen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 26. Mai 2024, 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.
Bei Rückfragen bitte an das Hauptamt/Sekretariat der VG, Frau Pach, (441-14) wenden.
Im Auftrag
Pach
Wahlverantwortliche