Am 23. April 2024 tritt der Wahlausschuss der jeweiligen Gemeinde zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu den Listenverbindungen den gestellten Anforderungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalordnung entsprechen und als gültig zugelassen werden.
Die Bekanntmachungen von Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden in den Schaukästen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden veröffentlicht.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt/Sekretariat der VG, Frau Pach, (441-14).
Im Auftrag
Pach
Wahlverantwortliche