Der Gemeinderat der Gemeinde Wiesenfeld hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 mit Beschluss Nr.29-14/24 die Feststellung des Jahresabschlusse 2010 beschlossen.
Das Haushaltsjahr 2010 wurde in der Ergebnisrechnung mit einem Verlust von 19.118,62 € abgeschlossen. Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Da es sich um den ersten Jahresabschluss handelt, gibt es kein Ergebnisvortrag, woraus der Fehlbetrag abgedeckt werden kann.
In der Finanzrechnung beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 35.304,17 €. Der verbleibende Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Bilanzsumme beträgt 1.512.237,34 €.
Mit Beschluss Nr. 30-14/24 vom 11.03.2024 hat der Gemeinderat Wiesenfeld dem Bürgermeister und dem Beigeordneten auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.
Der festgestellte Jahresabschluss ist gemäß § 25 Abs. 2 ThürKDG der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Laut Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.03.2024 ist die Einreichung des Schlussberichtes an die Rechtsaufsichtsbehörde entbehrlich, da aufgrund des § 22 Abs. 8 ThürKDG i.V.m. § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürPrBG der Prüfbericht bereits vom Rechnungsprüfungsamt der Kommunalaufsicht übersandt wurde.
Der festgestellte Jahresabschluss 2010 mit seinen Anlagen sowie der Bericht des Rechnungsprüfungsamts werden vom 17.04.2024 - 08.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der VG Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, öffentlich ausgelegt und für Jedermann einzusehen.
Bis zu Feststellung des nachfolgenden Jahresabschlusses ist die Einsichtnahme auch weiterhin in der Kämmerei (Raum 24) der VG Ershausen/Geismar, Kreisstraße 4, gegeben.
Die gesamten Anlagen hierzu sind auch auf der Hompage der VG Ershausen/Geismar nachzulesen unter:
www.vg-ershausen-geismar.de - unter der Rubrik „Aktuelles“ - Verwaltung -Finanzen-Eröffnungsbilanz-.
Schimberg, den 08.04.2024
Rippel
Vorsitzender