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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Aus Vereinen und Verbänden

 — Gz.: 2-HR-05-26-08-01-B-0004#001

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Oberrieden-Werra

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In dem Flurbereinigungsverfahren

Oberrieden-Werra - VF 2608 -,

Werra-Meißner-Kreis

werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung festgestellt.

Gründe

Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 30.01.2024 und 01.02.2024 für die Beteiligten öffentlich ausgelegen und wurden in einem Anhörungstermin am 29.01.2024 erläutert.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wurde ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ sowie ein Informationsblatt „Merkblatt zur Wertermittlung“ zugestellt.

Vorgetragene Einwendungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung wurden zwischenzeitlich überprüft. Sofern diese begründet waren, wurden diese ausgeräumt oder behoben und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde ein geänderter Nachweis des Alten Bestandes zugestellt.

Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung wird in den beiden Flurbereinigungsgemeinden Stadt Bad Sooden-Allendorf und Witzenhausen, den Städten Großalmerode, Eschwege, Hann. Münden, den Gemeinden Berkatal, Neu-Eichenberg, Friedland, Meinhard, Rosdof und Staufenberg sowie den Verwaltungsgemeinschaften Ershausen/Geismar, Hanstein-Rusteberg und Uder öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/VF 2608 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Wertermittlungsfeststellung kann binnen eines Monats bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) oder der Außenstelle Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Goldbachstraße 12a, 27269 Eschwege Widerspruch erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Homberg (Efze), den 26.03.2024

Im Auftrag

gez. Bußmann-Erler — (LS)

Verfahrensleiterin