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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Allgemeinverfügung

der Gemeinde Schimberg zur Teileinziehung der Straße zwischen Großbartloff und Wilbich

1.

Gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07.05.1993 (GVBL. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetz vom 10.03.2005 (GVBL. S. 58) verfügt die Gemeinde Schimberg die Teileinziehung der Gemeindestraße zwischen Großbartloff und OT Wilbich (ehemals L2027). Die Benutzung der Straße durch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5 wird untersagt. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr bleibt von dieser Allgemeinverfügung unberührt.

2.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann während der Dienstzeiten der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar", Kreisstraße 4, 37308 Schimberg OT Ershausen, Sekretariat/Hauptamt eingesehen werden.

3.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. Der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teileinziehung wird auf den 18.05.2024 festgesetzt.

4.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft „Ershausen/Geismar", Kreisstraße 4, 37308 Schimberg einzulegen.

Schimberg, den 09.04.2024

gez. Mathias Fromm — Siegel

Bürgermeister