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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella

Beschluss Nr.: 84-22/24 vom: 15.03.2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella für den in der Anlage dargestellten räumlichen Geltungsbereich (Anlage 02). Grundlage hierfür bildet der Antrag (Anlage 01) der Firma ENSEWA GmbH (Vorhabenträger) über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens. Der Vorhabenträger hat sich in dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGB1. 2023 I Nr. 394) gegenüber der Gemeinde bereit erklärt, die Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen und als Vorhabenträger des gesamten Verfahrens aufzutreten. Es ist geplant ein neues Unternehmen mit Sitz in Kella zu gründen, welches als Rechtsnachfolger der ENSEWA GmbH als neuer Vorhabenträger agiert. Die Ausarbeitung des Planentwurfes und die Planung übernimmt die Firma ENSEWA GmbH, Am Anger 10 in 37308 Schimberg.

2.

Das Ziel des Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella ist, die Errichtung und der langfristige Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

3.

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Kella und umfasst folgende Grundstücke.

Gemarkung:

Kella

Flur:

4

Flurstücke:

24/14 u. weitere

Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 02 ersichtlich.

4.

Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonderten Umweltbericht darzulegen.

5.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt nach Aufstellungsbeschluss.

6.

Sämtliche Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen (Planung, Ausgleichspflanzung, evtl. Vermessungskosten).

7.

Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7

davon anwesend: 7

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: -

Stimmenthaltungen: -

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.

Kella, den 15.03.2024

Silvio Schneider  —  (Siegel)

Bürgermeister