Beschluss Nr.: 85-22/24 vom: 15.03.2024
1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Kella beschließt auf der Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB die 1. einfache Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Kella gemäß § 13 BauGB.
2.
Die 1. einfache Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Kella wird als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.
3.
Die Änderung bezieht sich auf einen Teilbereich der Flurstücke 167, 168, 169 und 170. Dieser Teilbereich liegt derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB und soll nun als Ergänzungsfläche 4 bebaubar werden. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage 01 ersichtlich.
Da diese Fläche auch Teil einer Streuobstwiese nach § 18 ThürNatSchG ist, muss hierfür eine Befreiung gemäß § 30 Abs. 4 BNatSchG beantragt werden.
4.
Da die 1. einfache Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Kella als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB erfolgt, wird von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
5.
Mit der Abwicklung des gesamten Bauleitplanverfahrens wird das Planungs- und Ingenieurbüro KWR Worbis GmbH, Nordhäuser Straße 30 - 34 in 37339 Leinefelde-Worbis beauftragt.
6.
Für den Ausnahmeantrag gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG, Streuobstwiese im Zuge der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Kella wird das Landschaftsarchitekturbüro THE GREEN SMILE, Dipl. Ing. LA (FH) Antje Klingebiel, Hauptstraße 7 in 37339 Kirchworbis beauftragt.
7.
Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: 7
davon anwesend: 7
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: - | Stimmenthaltungen: - |
Bemerkung:
Aufgrund des § 38 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) war kein Mitglied des Gemeinderates ausgeschlossen.
Kella, den 15.03.2024
Silvio Schneider — (Siegel)
Bürgermeister