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Südeichsfeld Bote
Ausgabe 4/2025
Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachungen

Erneute öffentliche Auslegung

zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ der Gemeinde Schimberg OT Ershausen

nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Gemeinde Schimberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 den Aufstellungsbeschluss Nr. 131-23/23 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ der Gemeinde Schimberg OT Ershausen gefasst. Ziel des Bebauungsplanes ist der Neubau eines Lebensmittelmarktes (Vollsortiment).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB erfolgt vom 22.04.2025 bis 23.05.2025.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren erfolgt parallel.

Die Auslegung des Bauleitplans findet gemäß § 3 Abs.2 BauGB vom 22.04.2025 bis 23.05.2025 statt.

Die räumlichen Geltungsbereiche des Bebauungsplanes und die Lage sind aus nachfolgenden Planskizzen, welche Bestandteile der Bekanntmachung sind, zu ersehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, die Begründung mit Umweltbericht, sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen und die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit können in der Zeit

vom 22.04.2025 bis einschließlich 23.05.2025

auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar https://www.ershausen-geismar.de/seite/366737/bauleitplanung.html sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg

Sprechzeiten:

Montag:

9.00 - 12.00 Uhr

Dienstag:

9.00 - 12.00 13.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr

Freitag:

9.00 - 12.00 Uhr

eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Neubau Edeka Provinzialstraße“ der Gemeinde Schimberg OT Ershausen unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Schimberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).

Unterlagen:

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Begründung mit integriertem Umweltbericht

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Planzeichnung

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Anlage 1 Baugrunderkundung und Gründungsberatung

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Anlage 2 Auswirkungsanalyse

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Anlage 3 Schallschutztechnische Begutachtung

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Anlage 4 Verkehrsgutachten

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Stellungnahmen TÖBs und Öffentlichkeit

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Bekanntmachung zur Öffentlichkeit

Hinweis:

Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

Schimberg, 16.04.2025

Doreen Mathias-Fromm

Bürgermeisterin