Die Gemeinde Kella hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.03.2024 den Aufstellungsbeschluss Nr. 84-22/24 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella gefasst.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Kella“ ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung und den langfristigen Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
Die frühzeitige Öffentlichkeitbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt vom 22.04.2025 bis 30.05.2025.
Die Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch parallel am Verfahren beteiligt.
Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans findet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 22.04.2025 bis 30.05.2025 statt.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Solarpark Kella“ und die Lage sind aus nachstehender Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, die Begründung, der Umweltbericht sowie weitere Planunterlagen können in der Zeit
vom 22.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025
auf der Internetseite der VG Ershausen/Geismar
Bauleitplanung - Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar (ershausen-geismar.de)
sowie während der Dienst-/Sprechzeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Ershausen/Geismar im Bauamt, Kreisstraße 4, 37308 Schimberg
Sprechzeiten:
| Montag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.00 13.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.00 u. 14.00 - 17.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.00 Uhr |
eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bau@ershausen-geismar.de vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 „Solarpark Kella“ der Gemeinde Kella unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Kella deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, BauGB).
Unterlagen (Vorentwurf):
| - | Begründung |
| - | Planzeichnung (Rechtsplan) |
| - | Vorhaben- und Erschließungsplan |
| - | Umweltbericht/UVP-Bericht |
| - | Grünordnungsplan |
| - | Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung |
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Kella, 16.04.2025
Silvio Schneider
Bürgermeister